Maßnahmen zur Flutwellenkatastrophe in Asien in der Sozialversicherung

Neben der Finanzverwaltung (BMF vom 12.1.2005) hat auch der Hauptverband einige Besonderheiten im Zusammenhang mit der Flutwellenkatastophe in Asien veröffentlicht.

Neben der Finanzverwaltung (BMF vom 12.1.2005) hat auch der Hauptverband einige Besonderheiten im Zusammenhang mit der Flutwellenkatastophe in Asien veröffentlicht.

Folgende Sofortmaßnahmen werden angeboten:

  • Der Krankenversicherungsschutz bleibt für die Flutopfer während deren Abgängigkeit aufrecht. Dasselbe gilt für deren Angehörigen, die in Österreich leben.
  • Beitragsvorschreibungen für Selbständige und freiwillig Versicherte werden während deren Abgängigkeit ausgesetzt und es werden auch keine Mahnungen für ausständige Beitragszahlungen versendet.
  • Zwischen den Pensionsversicherungsträgern, dem Hauptverband und dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen, wurde vereinbart, den Hinterbliebenen auf Antrag sofort Vorschusszahlungen auf Witwen- bzw. Waisenpension auszuzahlen, sofern die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt bis zum Vorliegen einer Todeserklärung, längstens bis 12 Monate nach dem Ereignis. Ab dann werden reguläre Hinterbliebenenpensionen gewährt, wodurch wiederum Krankenversicherungsschutz gegeben ist.

 

Presseaussendung Hauptverband vom 10.1.2005

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