Änderung des BMVG (Abfertigung Neu)

Mit einer Novelle zum BMVG soll es Änderungen bei den geringfügig Beschäftigten und bei Nichtauswahl einer MV-Kasse geben.

Mit einer Novelle zum BMVG (Abfertigung Neu) sollen aufgrund der mehr als zwei jährigen Erfahrungen einige Probleme beseitigt werden. U.a. wird es folgende Änderungen geben:

  • Wird innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses keine MV-Kasse ausgewählt, so wird ein Zuweisungsverfahren durch den jeweiligen Krankenversicherungsträger eingeleitet. Der KV-Träger hat den Arbeitgeber schriftlich zur Auswahl einer MV-Kasse binnen drei Monaten aufzufordern. Anderenfalls erfolgt eine Zuweisung des Arbeitgebers zu einer MV-Kasse.
  • Für geringfügig beschäftigte Personen kann zukünftig wahlweise auch ein jährlicher Beitragszeitraum gewählt werden. Ein Wechsel der Zahlungsweise soll nur zum Ende des Kalenderjahres zulässig sein.

Die Begutachtungsfrist endet mit 25. Februar 2005.

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