Der Urlaubskrankenschein (E111) bekommt einen neuen Namen!

Der Urlaubskrankenschein wird ab 1. März 2005 umgetauft!

Der "Urlaubskrankenschein" (das Formular E111) bekommt ab 1. März 2005 einen neuen Namen. Es wird zukünftig als "Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die Europäische Krankenversicherungskarte" bezeichnet werden. Eine Änderung beim Ausfüllen ergibt sich dadurch nicht. Alte Bescheinigungen mit einem Ausgabedatum bis 28. Februar 2005 sind noch bis 31. Dezember 2005 gültig.

Das Formular E111 gilt übrigens auch auf den Channel-Islands (Kanalinseln) und auf der Isle of Man. Es ist auf dem Formular ein Vermerk anzuführen "Anspruch besteht nach dem österreichisch-britischen Abkommen über soziale Sicherheit".

 

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