Verlängerung der Rahmenfristerstreckung im AlVG bis Ende 2006

Mit einer Novelle des AlVG (BGBl. I 102/2005 vom 11.8.2005) wurde u.a. auch die Rahmenfristerstreckung für Zeiträume einer krankenversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nach dem GSVG und BSVG um ein weiteres Jahr verlängert (§ 80 Abs 10 AlVG). Die bisherige Regelung wäre ohne der Verlängerung mit 31.12.2005 ausgelaufen. Die neue Regelung tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft

Kommentare (0)