Beitragsgrundlagenoption im BSVG - Wechsel von Option zum Einheitswert

Für bäuerlich Versicherte gibt es eine befristete Möglichkeit aus der Beitragsgrundlagenoption wieder zurück ins Einheitswertsystem zu gelangen.

Im Bereich des BSVG besteht die Möglichkeit anstellte der Berechnung der Beiträge basierend auf dem Einheitswert eine Beitragsgrundlagenoption basierend auf den steuerlichen Einkünften abzugeben. Diese kann grundsätzlich nicht widerrufen werden (Ausnahme: bei Änderung in der Führung des Betriebes). Im Hinblick auf die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der bäuerlichen Pensionsversicherung ab 2006 gibt es eine befristete Möglichkeit - ohne Angaben von Gründen - aus der Beitragsgrundlagenoption auszusteigen und wieder zurück ins Einheitswertsystem zu gelangen.

Der Ausstieg aus der Beitragsgrundlagenoption erfolgt zum 1.1.2006, wenn die Widerrufserklärung bis spätestens 31.3.2007 bei der SVB einlangt. Bei einem Widerruf bis spätestens 31.3.2008 erfolgt der Austieg zum 1.1.2007. Diese besondere Ausstiegsregelung ist nur in diesem beiden Jahren möglich. Ab April 2008 kann die Option nur widerrufen werden, wenn eine Änderung in der Führung des Betriebes eingetreten ist.

(Quelle: SVB Aktuell 1/06)

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