Neue Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

Seit 1. Jänner 2006 gibt es eine neue Form der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung.

Seit 1. Jänner 2006 gibt es für pflegende Angehörige eine neue Selbstversicherung in der Pensionsversicherung (§ 18b ASVG). Die neue Selbstversicherung kann auch neben einer auf Grund einer Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden, sofern die pflegende Person nicht voll erwerbstätig ist.

Folgende Voraussetzungen sind vorgesehen:

  • Pflege eines (einer) nahen Angehörigen
  • Pfelge in häuslicher Umgebung
  • Wohnsitz im Inland
  • erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege
  • Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3

Als Beitrag zur Selbstversicherung sind 10,25% von einer fixen Beitragsgrundlage von € 1.350,-- monatlich zu zahlen. Der monatliche Beitrag beträgt daher im Jahre 2006 € 138,38

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