Keine DZ-Pflicht bei nicht bestehender inländischer SV-Pflicht!

Keine DZ-Pflicht ohne SV-Pflicht in Österreich!

Wurden Mitarbeiter in das Ausland entsendet (bzw. mehrfache Erwerbstätigkeit im In- und Ausland mit Wohnsitz im Ausland) und gab es im Inland keine SV-Pflicht, so war bisher trotzdem der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) an die Finanzverwaltung abzuführen. Die Wirtschaftskammer Österreich hat nun ihre Rechtsmeinung geändert und in einer Aussendung vom 16. März 2006 festgelegt, dass keine DZ-Pflicht besteht, wenn Dienstnehmer ins Ausland entsendet werden, wenn auf sie die österreichischen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit nicht anzuwenden sind.

 

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