Vermittlungprovisionen von Banken an unselbständig Erwerbstätige und Pensionisten

Im HV-Protokoll vom Juni 2006 gab es eine interessante Anfrage von einem burgenländischen Bankinstitut. Dieses bedient sich zur Geschäftsanbahnung, -vermittlung (Kredite, Veranlagungen) externer Personen. Dabei handelt es sich um Angestellte, z.B. von Versicherungen, und auch um Pensionisten. Der Vermittler stellt die Verbindung zwischen potentiellen Kunden und der Bank her. Bei Zustandkommen eines Geschäftsabschlusses in den Räumlichkeiten und vor den Sachbearbeitern der Bank, bekommt der Vermittler eine Provision in der Höh von 1 %o des Volumens. Diese Tätigkeit kann einmalige aber auch wiederkehrend erfolgen. Die Bank erteilt keine Weisungen, noch stellt sie Betriebsmittel zur Verfügung.

Liegt für diese Tätigkeit ein freies Dienstverhältnis zur Bank aufgrund der Provisionsauszahlung vor?

Laut Ansicht der Referenten liegt weder ein echtes noch ein freies Dienstverhältnis vor. Es könnte aber bei Überschreiten der Versicherungsgrenze(n) eine Beitragspflicht als neuer Selbständiger nach dem GSVG entstehen. 

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