Europäische KV-Karte nun auch für Opting-Out-Fälle

Die EKVK bekommen nun auch u.a. Wirtchaftstreuhänder, die über die UNIQA gruppenkrankenversichert sind.

Personen, die das Opting-Out gewählt haben, z.B. bei Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte etc. werden sich gewundert haben, als sie im Laufe dieser Woche eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) bekommen haben. Diese Karte, die gesetzlich krankenversicherte Personen bereits seit dem 1. Jänner 2006 bekommen, steht nun auch Personen zu, die sich im Rahmen des Opting-Out für die Gruppenkrankenversicherung entschieden haben.

Im Falle einer Erkrankung im Ausland kann die Karte direkt beim ausländischen Leistungserbringer (Arzt, Krankenhaus), der dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem des Aufenthaltstaates angehört, vorgelegt werden. In diesem Fall erfolgt grundsätzlich eine Behandlung ohne finanzielle Vorleistungen.

Kommentare (1)

  1. Alfred Kollaritsch am 26.04.2022, um 14:25 Uhr #

    Wer ist zuständig die EKVK für Opting Out Fälle auszustellen? Die Uniqa?