Neue Meldeverpflichtung in Belgien im Bereich der Sozialversicherung

Seit 1. April 2007 müssen Arbeitnehmer, Selbständige und Praktikanten, die vorübergehend oder teilweise nach Belgien arbeiten kommen, der belgischen Behörde im Voraus gemeldet werden. Werden daher Mitarbeiter von Österreich nach Belgien entsendetm ist nicht nur ein E101-Formular sondern auch eine eigene Meldung in Belgien notwendig. Diese Projekt nennt sich "LIMOSA".

Nähere Infos dazu gibt es hier

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