Neuregelung Reisekosten - Was ändert sich? (Teil 3)

Reisekostenvergütungen können nur mehr zeitlich beschränkt begünstigt ausbezahlt werden!
Im § 26 Z 4 EStG wurde eine gesetzliche Abgrenzung aufgenommen, wann im Zusammenhang mit Dienstreisen von Fahrten zwischen Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung auszugehen ist. In diesem Fall stehen keine abgabenfreien Fahrtvergütungen ausbezahlt werden. Wie bereits bisher in den LStRl Rz 707 geregelt, können Fahrtkostenvergütungen nur mehr für den ersten Kalendermonat in dem der Arbeitnehmer zu diesem Einsatzort von der Wohnung fährt, abgabenfrei bezahlt werden. Von dieser Regelung sind jene Arbeitnehmer ausgenommen, die Bau- und Montagetätigkeiten durchführen. Bei diesen Personen gelten die Regelungen erst ab 1. Jänner 2010.

Familienheimfahrten einmal pro Woche steuerfrei!
Familienheimfahrten, die der Dienstgeber aufgrund einer täglich nicht zumutbaren Rückkehr (das wird in der Regel bei einer Entfernung von 120 Kilometer der Fall sein) an den Dienstnehmer während arbeitsfreier Tage ausbezahlt, können maximal einmal pro Woche abgabenfrei ausbezahlt werden. Das Vorliegen einer lohngestaltenden Vorschrift ist keine Voraussetzung mehr.

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