Call-Center-Agent mit freiem Dienstvertrag

In den letzten Monaten kommen von den GKKs bezüglich der Einstufung von Call-Center-Mitarbeitern fast nur mehr Stimmen für die Einbeziehung als echter Dienstnehmer. Eine interessante arbeitsrechtliche Entscheidung hat nur das ASG Wien (4.6.2007, 20 Cga 199/05p) getroffen. In einem Call-Center hat eine Studentin verschiedene Telemarketing-Projekte betreut und wurde dort sowohl als Inbound- als auch als Outbound-Agent tätig. Die Tätigkeit wurde in den Firmenräumlichkeiten des Call-Centerbetreibers erledigt. Der Arbeitsplatz wurde mit anderen Agents geteilt. Sie konnte wöchentlich frei entscheiden, ob sie in der Folgewoche eine Tätigkeit durchführt oder nicht (auch konnte sie die Zeit frei wählen). Diese Tätigkeiten wurden in eine Liste eingetragen, aber nicht kontrolliert. Das ASG war der Ansicht, dass ihre Tätigkeit keinesfalls einem üblichen Arbeitnehmer gleichzuhalten ist (keine Eingliederung, keine funktionielle Autorität des Arbeitgebers) und daher in Form eines freien Dienstvertrages erfolgte. (siehe dazu auch ARD 5802/1/2007)

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