Avisomeldung bei fallweise Beschäftigte

Wie von Seiten der NÖ-GKK im letzten SV-Stammtisch zu erfahren war, ist ab 1. Jänner 2008 für fallweise Beschäftigte für jeden einzelnen Arbeitstag eine Aviso-Meldung (natürlich vor Arbeitsantritt) zu machen. Ein Kommentar von mir erübrigt sich in diesem Fall.

Kommentare (0)