Verschlechterung bei Dienstreisen im Zusammenhang mit Dienstreisen nach Wien!

Mit 1. Jänner 2008 treten (wie bereits ausführlich berichtet) die Neuregelungen zu den Dienstreisen in Kraft. Im Erlass zu dieser Neuregelung, der in die LStRl 2002 eingearbeitet wird, findet sich im Punkt 3.1. folgender Passus "In der Rz 718 gilt zukünftig Wien als einheitlicher Ort der Dienstreise (eine politische Gemeinde)"

Somit fällt ab 1. Jänner 2008 für jene Personen, die unter die Legaldefinition fallen, dh. für jene bei denen es keine lohngestaltenden Vorschriften gibt, die Unterscheidung der Dienstreise von außerhalb Wien nach Wien (jeder Bezirk ist ein Mittelpunkt der Tätigkeit) bzw. von Wien nach Wien (Wien ist eine Region) weg.

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