Neue Generalunternehmerhaftung im SV-Recht

Im Frühjahr 2008 soll eine Generalunternehmerhaftung für die Nicht-Abfuhr von SV-Beiträgen der Subunternehmer kommen. Allerdings wird sich der Generalunternehmer voraussichtlich von dieser Haftung wie folgt befreien können:

a) Der Generalunternehmer deponiert 20% der Auftragssumme, die an die Subunternehmer ausbezahlt werden, als Sicherheitsleistung bei der zuständigen GKK.

b) Die GKK stellt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Subunternehmer aus. Dies wird dann der Fall sein, wenn der Subunternehmer in den vergangenen 3 Jahren seriös gearbeitet und die SV-Beiträge stets termingerecht und korrekt abgeführt hat.

Da zu dieser Sache noch nicht beschlossen wird, werden wir Sie auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.

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