Freie Dienstnehmer und Kammerumlage?

Wie aus dem Entwurf zum Arbeitsbehelf 2008 hervorgeht, werden voraussichtlich auch freie Dienstnehmer die Arbeiterkammerumlage (in einigen Bundesländern auch die LA-Kammerumlage) zu entrichten haben. Der Dienstnehmeranteil würde dann 2008 inkl. aller Änderungen von derzeit 13,85% auf 17,62% ansteigen!

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