Klarstellung zur Auswahl einer Selbständigenvorsorgekasse

Wie bereits im Rahmen der Serie zur Selbständigenvorsorge erläutert, ist der Selbständige grundsätzlich an die gewählte Mitarbeitervorsorgekasse (für seine echten bzw. freien Dienstnehmer) gebunden. Dies gilt aber nur dann, wenn er unter die Personengruppe fällt, die verpflichtend einbezogen werden. Fallt er unter die Personen, die in die Selbständigenvorsorge hineinoptieren können, kann er unabhängig von einer gewählten MV-Kasse selber eine eigene Kasse auswählen.

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