Fachhochschulen sind keine Erwachsenenbildungseinrichtungen

Der VwGH hat in einer Entscheidung vom 4.6.2008 (2004/08/0012) festgestellt, dass Fachhochschulen keine Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln sind, die vorwiegend der Erwachsenenbildung dienen!

Somit kommt daher auch die pauschale Aufwandsentschädigung im Sinne des § 49 Abs 7 ASVG iVm der VO BGBl II 2002/409 nicht zur Anwendung.

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