Private Pensionsvorsorge bei einem Rechtsanwaltsanwärter

Prämien für Lebensversicherungsbeiräge eines Rechtsanwaltsanwärters können trotz Nichtvorliegen der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung für Rechtsanwaltsanwärter nicht als Werbungskosten angesetzt werden. Der Ansatz als Sonderausgaben ist grundsätzlich (bei Vorliegen der Voraussetzungen) aber möglich. Siehe VwGH 13.12.2007, 2003/14/0031. 

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