Wegfall vorzeitige Alterspension - Monats- oder Jahresbetrachtung?

Wenn eine vorzeitige Alterspension beispielsweise wegen langer Versicherungsdauer bezogen wird, darf daneben kein Erwerbseinkommen bezogen werden, dass die monatliche Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. In der Praxis nehmen die Versicherungsträger den Jahressteuerbescheid und dividieren diesen durch die Monate der Erwerbstätigkeit (im Regelfall durch 12).

Der OGH hat in einer Entscheidung (OGH vom 22.4.2008, 10 ObS 163/07d) nun bestätigt, dass auf das monatliche Einkommen abzustellen ist. Die Teilung des Jahressteuerbescheides durch 12 ist nicht im Sinne des Gesetzgebers. Die Versicherungsträger müssen daher nachprüfen, ob das monatliche Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Weiters führt der OGH aus, dass nicht das Zuflußdatum sondern das Leistungserstellungdatum wesentlich ist.

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