Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldungen per ecard

Am 5. Mai 2009 nimmt das nächste Service des e-card Systems österreichweit den Produktionsbetrieb auf.
Den VertragsärztInnen ist es ab diesem Zeitpunkt – zunächst auf freiwilliger Basis – möglich, Arbeitsunfähigkeitsmeldungen elektronisch an die zuständige GKK zu übermitteln.

Ob eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung („eAUM“) an die GKK ergangen ist, erkennen Sie an der von Ihren DienstnehmerInnen als Nachweis über den Krankenstand vorgelegten, nun österreichweit gleich gestalteten und von der behandelnden Ärztin bzw. vom behandelnden Arzt ausgestellten „Arbeitsunfähigkeitsmeldung“.

Nähere Infos finden Sie hier.

Kommentare (0)