Prokuristen sind auch weiterhin AKU-pflichtig!

Der VfGH hat sich mit der Entscheidung von 6. März 2009 (B 616/08) mit der Verfassungskonformität der Kammerumlage von Prokuristen (zur Info: Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften und Vorstandsmitglieder sind ja davon befreit) beschäftigt. Er sah darin aber keine Verfassungswidrigkeit. Somit bleibt die AKU-Pflicht für Prokuristen!

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