Wie geht die GKK bei Einpersonen-Unternehmen bei der AGH vor?

Laut einer Info der WGKK geht diese bei Einpersonen-Unternehmen im Rahmen der Auftraggeberhaftung wie folgt vor:

Grundsätzlich sind bei Einzelunternehmen zwei Fälle zu unterscheiden:

-) Das Unternehmen hatte nie Dienstnehmer gemeldet: Dieses Unternehmen verfügt über keine Dienstgebernummer und daher kann der Auftraggeber keinen Haftungsbetrag an das DLZ überweisen, da dieses den Betrag keinem Beitragskonto zuordnen kann. Das DLZ würde in diesem Fall den Haftungsbetrag an den Auftraggeber rücküberweisen. In diesem Fall kann der Auftraggeber daher 100% an den Auftragnehmer überweisen.

-) Das Unternehmen hatte einmal Dienstnehmer gemeldet und damit eine Dienstgebernummer: Der Auftraggeber erfährt bei seiner Abfrage, dass der Auftragnehmer eine DGNR hat, aber nicht in der HFU-Gesamtliste aufscheint. Er wird in diesem Fall wohl 20% an das DLZ überweisen.

Anmerkung:
Für mich ist die Vorgangsweise nicht nachvollziehbar. Vor allem stellt sich die Frage was passiert, wenn sich im ersten Fall nachträglich herausstellt, dass das beauftragte Unternehmen Mitarbeiter "schwarz" beschäftigt hat. Wird dann trotzdem der Auftraggeber zur Haftung herangezogen?

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