Seltsame Vorgangsweise der SVA in Sachen Kommanditist und Dienstverhältnis

In meinen Seminaren vertrete ich grundsätzlich die Meinung, dass bei Bestand eines echten Dienstverhältnisses eines Kommanditisten es zu keiner Pflichtversicherung nach dem GSVG als neuer Selbständiger aufgrund der Gesellschafterstellung kommen kann. Dies ist meines Wissens auch die derzeitige Praxis und Lehre.
 
Vor zwei Wochen hat ein Kollege aus der Steiermark einen Fall an mich herangetragen bei dem es genau um eine solche Konstellation geht. Allerdings hat die SVA hier - neben einer Pflichtversicherung nach dem ASVG als echter Dienstnehmer - auch die Beiträge nach dem GSVG als neuer Selbständiger vorgeschrieben. 
In einem langen Gespräch mit der SVA in Wien wurde erläutert, dass es seit einigen Monaten seitens der SVA eine interne Info gibt, dass bei Vorliegen eines Dienstverhältnisses nach dem ASVG auch genau zu prüfen, ob nicht doch eine Pflichtversicherung nach dem GSVG neben der ASVG-Pflichtversicherung bestehen kann. Lt. Ansicht der SVA wird dies nicht der Fall sein, wenn es sich beim Kommanditisten um einen "Standardfall" (sog. typischer Kommanditist) handelt.
Von Seiten der SVA wurde mir auch mitgeteilt, dass sie gegen die Einbeziehung des Kommanditisten bei GKK nichts machen können, obwohl lt. Ansicht der SVA aufgrund der vertraglichen Konstellation überhaupt keine Möglichkeit besteht, dass hier eine Pflichtversicherung nach dem ASVG vorliegt (von Seiten der StGKK wurde dies aber verneint). Da aber die SVA gegen die Pflichtversicherung im ASVG "nichts machen kann", wurden dem Kommanditisten zusätzlich die Beiträge nach dem GSVG vorgeschrieben.
 
Für mich persönlich ist die Sache mehr als problematisch und auch etwas seltsam! Ob hier ein echtes Dienstverhältnis vorliegt oder nicht, ist mit der GKK zu klären. Dass aber hier die SVA dem Versicherten zusätzlich die Beiträge vorschreibt, ist meines Erachtens mehr als seltsam.
 
Ich werde Sie in dieser Sache weiter informieren! 
 
 

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