Lohnsteuerhaftungsbescheid und ASVG-Dienstverhältnis

Nach den Regelungen des § 4 Abs 2 ASVG liegt ein echtes Dienstverhältnis auch dann vor, wenn eine Person gemäß § 47 Abs 1 iVm Abs 2 EStG lohnsteuerpflichtig ist (Ausnahmen sind im Gesetz vorgesehen). Wird nun von Seiten der Finanzverwaltung die Lohnsteuerpflicht der betreffenden Person nach § 47 Abs 1 iVm Abs 2 EStG mit Bescheid festgestellt, so kommt es jedenfalls auch zur bindenden Sozialversicherungspflicht nach § 4 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 erster Satz ASVG. Dabei ist es gleichgültig, ob ein solcher bindender Haftungsbescheid vorliegt oder ob die Behörde auf dem Weg einer Vorfragenlösung zur Bejahung dieser Frage gelangt.
 
Siehe dazu VwGH 2007/08/0333 vom 24.11.2010.  

Kommentare (0)