Neuer Anlauf zum einheitlichen Beitragskonto

Wie ich aus gut informierter Quelle erfahren habe, gibt es wieder einen Anlauf für ein einheitliches Beitragskonto bei den GKK. Bereits vor drei Jahren hat es im Entwurf des SV-StRÄG 2008 einen Passus im § 29 Abs 6 ASVG gegeben, dass KV-Träger der Betriebsstätte auch als Dienstleister für die anderen KV-Träger alle Aufgaben im Zusammenhang mit Melde- und Beitragsangelegenheiten wahrzunehmen hat.

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