Antrag auf Selbstversicherung in der KV stellen

Bitte beachten Sie, dass alle freiwilligen in der KV bei der GKK Versicherten, die einen Antrag auf Herabsetzung gestellt haben und deren Herabsetzung mit Ende 2011 ausläuft, sollten einen neuen Antrag stellen. Dies gilt nicht für Personen, die im Jahr 2011 neu in die freiwillige Versicherung aufgenommen wurden oder ihren Antrag voriges Jahr neu gestellt haben. Hier geht es zur Info der SGKK.

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