Geplante Änderung bei der AUVA-Rückerstattung

Die AUVA-Rückerstattung soll voraussichtlich ab 1.1.2013 limitiert werden.

In der Regierungsvorlage zum 2. SVÄG 2012 ist auch eine Änderung bei der AUVA-Rückerstattung von Krankenentgelt vorgesehen. Diese soll voraussichtlich ab 1.1.2013 auf das 1,5-fache der jeweils täglichen Höchstbeitragsgrundlage limitiert werden. Dies wäre im Jahr 2013 ein Betrag von € 222,-- pro Erstattungstag.

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