Pendlereuro und Kfz-Sachbezug im Lohnkonto

Mit dem BGBl. II 84/2013 vom 26. März 2013 wurde die Lohnkontoverordnung 2006 geändert. Es wird klargestellt, dass auch der Pendlereuro und ein Kfz-Sachbezug/Jobticket/Werkverkehr in das Lohnkonto einzutragen sind.

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