Initiativantrag 2. SVÄG 2013

Am 14. Jänner 2013 wurde ein Initiativantrag zu einem 2. SVÄG 2013 eingebracht. Folgende Themen werden darin u.a. abgehandelt:

  • Auftraggeberhaftung: Es soll zu einer Änderung kommen, dass eine Aufnahme und Verbleib in der HFU-Liste nur dann möglich sein wird, wenn die Beschäftigung von dem ASVG unterliegenden und angemeldeten Dienstnehmer erfolgt. Für natürliche Personen, die keine Mitarbeiter beschäftigen, wird es eine Sonderregelung für die Aufnahme in die HFU-Liste geben geben.
  • Beitragsfreie Aufwandsentschädigung: Zu den Erwachsenenbildungseinrichtungen sollen ab 1.1.2014 auch Lehrende an Einrichtungen, denen vom AMS die Erbringung von Dienstleistungen (etwa zur beruflichen Aus- und Fortbildung) übertragen wird, kommen. Diese sollen dann auch in den Genuß der pauschalen Aufwandsentschädigung gemäß § 49 Abs 7 ASVG kommen.
  • Änderungen bei der Definition des Stiefkindbegriffes, Informationspflicht vor Wegfall des Krankengeldanspruchs, Änderungen bei Hinterbliebenenpensionen etc.

Der Beschluss wird heute im Sozialausschuss behandelt. Hier geht es zum Initiativantrag.

Kommentare (0)