SVA und Gmbh-Ausschüttungen

Wie ich bereits von einigen Kollegen erfahren habe, dürfte die SVA nun österreichweit Schreiben verschicken, in denen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH aufgefordert werden, Ausschüttungsbeschlüsse der SVA vorzulegen. Gab es keine Ausschüttungen, möchte die SVA eine Bestätigung vom Finanzamt, dass keine KESt-Erklärung abgegeben wurde. Wird den Wünschen der SVA nicht Rechnung getragen, würde diese dann die Höchstbeitragsgrundlage vorschreiben.

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