Pendlerrechner 2.0 online / Alte Ausdrucke nur bis 31.12.2014 gültig

Der Pendlerrechner 2.0 ist mit folgenden Features online:

  • Im Falle der Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln berücksichtigt der Pendlerrechner 2.0 die schnellste an Stelle wie bisher die kürzeste Straßenverbindung.
  • Da die Pendler meist zur Hauptverkehrszeit unterwegs sind, wurden die hinterlegten PKW-Geschwindigkeiten insgesamt reduziert.
  • Primäre Berücksichtigung von Park & Ride-Anlagen in der Nähe.
  • Massenbeförderungsmitteln gibt der Pendlerrechner 2.0 den Vorzug gegenüber Park & Ride-Kombinationen, sofern der Zeitunterschied weniger als 15 Minuten beträgt.
  • Sollten Hin- und Rückweg unterschiedlich sein, ist die längere Wegstrecke maßgeblich.
  • Mit dem Link „Wegbeschreibung einblenden“ kann die Wegbeschreibung für PKW-Strecken angezeigt werden.

Liefert der Pendlerrechner dauerhaft kein Ergebnis (z.B. Fehlermeldung wegen Zeitüberschreitung), sind das Pendlerpauschale und der Pendlereuro mit dem Formular L33 zu beantragen und durch einen entsprechenden Ausdruck aus dem Pendlerrechner nachzuweisen, dass der Pendlerrechner dauerhaft kein Ergebnis liefert.

Wer beim Arbeitgeber noch keinen Ausdruck aus dem Pendlerrechner abgegeben hat, sollte dies bis spätestens 30. September 2014 tun.

Wer bereits einen Ausdruck aus dem Pendlerrechner abgegeben hat und eine neue Abfrage macht, die ein höheres Pendlerpauschale und/oder einen höheren Pendlereuro ergibt, kann ebenfalls bis 30. September 2014 den neuen Ausdruck beim Arbeitgeber abgeben.

Der Arbeitgeber hat in beiden Fällen die höheren Beträge rückwirkend bis 1. Jänner 2014 in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen.

Alle anderen, die bereits einen Ausdruck aus dem Pendlerrechner beim Arbeitgeber abgegeben haben, haben bis 31. Dezember 2014 Zeit, einen neuen Ausdruck aus dem Pendlerrechner beim Arbeitgeber abzugeben.

Ausdrucke aus dem Pendlerrechner mit einem Abfragedatum vor dem 25. Juni 2014 gelten nur noch bis 31. Dezember 2014. Ab 1. Jänner 2015 sind nur mehr Ausdrucke mit einem Abfragedatum ab 25. Juni 2014 zu berücksichtigen.

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