Aus dem Leben eines Personalverrechners oder Richtig ist doch Falsch!

Vor ein paar Tagen bekam ich folgendes Mail von einem Personalverrechner. Dieses sollte man gelesen haben:

Unser Mandant hat 2 Firmen. Zum einen eine Baufirma als GmbH und eine Güterbeförderung als Einzelfirma. Die Baufirma hatte am 25.10.2014 eine Begehung durch die Finanzpolizei. Alle Mitarbeiter waren zum Tatzeitpunkt angemeldet. 1 Mitarbeiter davon hat bei der Baustelle ausgeholfen und war bei der Güterbeförderung beschäftig, dieser war früher in der Baufirma tätig. Er wurde am 29.08.2014 von der Baufirma mit 22.08.2014 abgemeldet. Am selben Tag (29.08.2014) wurde der Dienstnehmer mit 25.08.2014 (also verspätet) bei der GKK geringfügig bei der Güterbeförderung (Zeitungszusteller in der Nacht) rückwirkend angemeldet, da er bereits die ganze Woche (25. – 29.08.2014) für den Klienten die Zeitungen ausgefahren hat. Da wir damals den Klienten nicht dazu anhalten wollten, dies quasi „Schwarz“ zu bezahlen, haben wir die Anmeldung rückwirkend durchgeführt.

Die Finanzpolizei hat bei der Begehung am 25.10.2014 dies festgestellt und dafür bekamen wir jetzt eine Aufforderung zu Rechtfertigung. Heute waren wir mit dem Mandanten bei der BH um den Sachverhalt zu klären.

Durch diese Ummeldung von der Baufirma in die Güterbeförderung werden wir wegen zu später Ummeldung bestraft. Es ist doch schon ziemlich heftig, dass der korrekte Weg dies offiziell zu bezahlten (in diesem Fall nahmen wir die verspätete Anmeldung innerhalb einer Woche in Kauf) zu einer Strafe führt. Die Dame auf der BH hatte Verständnis für unser Problem, wies aber darauf hin, dass manchmal der richtige Weg der falsche sei. Ich erwiderte darauf, dass wir die Ummeldung (welche Freitag um 12:30 Uhr gemacht wurde) also mit darauffolgenden Montag machen hätten sollen, sodass wir die Strafe umgehen? Sie meinte, dass dies zwar auch nicht korrekt wäre, aber zumindest hätte es kein Fehlverhalten aufgezeigt. Ich habe um Einstellung des Verfahrens gebeten. Sie meinte, dass dies in der Willkür der Finanzpolizei liegt, den Strafrahmen zu bestimmen. Wir können eh ins Verfahren gehen, sofern wir dies wünschen (Strafe je DN 900,00 Euro).

Ich sehe ja ein, dass wenn jemand angetroffen wird, der nicht angemeldet ist eine Strafe folgen sollte, keine Frage. Aber mal ehrlich, wenn jemand schon rückwirkend anmeldet, dann möchte er dies doch richtig machen. Da wir in unserem Fall keine Begehung vom 25. – 29.08.2014 hatten, hätten wir dies ohne Konsequenzen unter den Tisch fallen lassen können.

Ich weiß ja eh, dass wir zu spät waren, aber wo geht dies nur hin. Es handelte sich doch bloß um einen Geringfügigen. Ich mache meine Arbeit eigentlich gerne, sogar manchmal mit Leidenschaft, aber ich höre von immer mehr anderen Lohnverrechnern, dass diese Sachverhalte es immer Schwieriger machen. Sogar die Dame auf der BH meinte, dass dies nur imense Arbeiten verursacht. Sie hatte den Vorschlag gemacht, entweder nicht mehr rückwirkend anmelden zu dürfen oder dass die Finpol nicht mehr zurückblicken darf. Den mal ehrlich, keiner meldet Rückwirkend jemanden an, wenn er etwas verschleiern möchte.

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