Meldepflicht-Änderungsgesetz im BGBl veröffentlicht!

Das Meldepflicht-Änderungsgesetz wurde mit dem BGBl. I 79/2015 am 9.7.2015 veröffentlicht. Hier geht es zum BGBl.

Da die Regelungen im ASVG nahezu alle mit 1.1.2017 in Kraft treten, werden wir uns erst im Jahr 2016 mit den Änderungen näher auseinandersetzen. Zu den GSVG-Änderungen, die mit Ausnahme der Senkung der Verzugszinsen, mit 1.1.2016 in Kraft treten, werden wir uns in den nächsten Wochen beschäftigen!

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