SVA - Einverständniserklärung - telefonische und email-Auskünfte

Die SVA verlangt seit 1.10.2015 betreffend der Erteilung von telefonischen Auskünften bzw. Auskünften via Email eine Einverständniserklärung des Versicherten (da sonst nicht sichergestellt werden kann, ob die betreffende Person auch die/der Versicherte ist).

Hier geht es zur Einverständiserklärung der SVA. Der Einverständniserklärung ist auch noch eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beizulegen.

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