Erwachsenenbildung - Referentenbesprechung

Mit 1. 7. 2015 wurde eine bundeseinheitliche Vorgangsweise für die Beurteilung der Versicherungspflicht von Vortragenden an Erwachsenenbildungseinrichtungen festgelegt.
Diese basiert auf den entsprechenden Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien.

Diese lauten:
unter 1 Wochenstunde pro Semester: kein sozialversicherungsrechtliches und kein
steuerrechtliches Beschäftigungsverhältnis.

ab 1 Wochenstunde und unter 15 Wochenstunden pro Semester:
sozialversicherungsrechtliches und steuerrechtliches Dienstverhältnis,
aber kein arbeitsrechtliches Beschäftigungsverhältnis.

ab 15 Wochenstunden pro Semester: sozialversicherungs-, arbeits- und
steuerrechtliches Dienstverhältnis.

Nach Gesprächen im Hauptverband mit Vertretern der Erwachsenenbildungseinrichtungen sind diese im Sommer mit einem Änderungsvorschlag zu den Lohnsteuerrichtlinien an das BMF herangetreten. Das BMF hat in einem Schreiben zugesagt, die Lohnsteuerrichtlinien zu adaptieren.
Nach den uns bekannten geplanten Änderungen in den Lohnsteuerrichtlinien ergibt sich allerdings keine Anpassung im Sinne der Wunschvorstellungen der Erwachsenenbildungseinrichtungen. Es soll eine nähere Definition zur selbstständigen Lehrtätigkeit erfolgen; die 15 Stunden werden beibehalten. Nach
unserer Einschätzung bedeutet dies eine noch weiter gehende Verlagerung der
sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung auf den jeweiligen Einzelfall.

Der Entwurf des Lohnsteuerwartungserlass 2015 sieht hier einige Änderungen vor.

(Quelle: Entnommen aus „Referentenbesprechung über Fragen aus dem Versicherungs-, Melde- und Beitragsbereich“ (15.+16. September 2015)

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