Die Entsendeplattform - ein neues Service des Sozialministeriums in Kooperation mit der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK)

Die Entsendeplattform - ein neues Service des Sozialministeriums in
Kooperation mit der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK)


Vor kurzem ist eine neue Website online gegangen, die „Entsendeplattform“, die als neues Service des Sozialministeriums in Kooperation mit der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse im Internet zur Verfügung steht.

Auf www.entsendeplattform.at finden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Unternehmen nun alles, was es zum Thema Entsendung und Überlassung nach Österreich zu wissen gibt. Auf dieser Website werden gleichzeitig übersichtliche und verständlich aufbereitete Informationen mit umfassenden Serviceangeboten dazu an einer Stelle vereint.

‚Was regeln Kollektivverträge in Österreich?, Welcher Kollektivvertrag gilt für mich?, Welcher Lohn ist mindestens zu bezahlen?‘ – das sind zentrale Fragen bei Entsendung und Überlassung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen.

Die Website hilft dabei, den für die entsprechende Branche relevanten Kollektivvertrag aufzufinden bzw. nach bestimmten Kollektivvertragsinhalten zu suchen. In den zusätzlich angebotenen Kollektivvertrags-Kurzübersichten werden die wichtigsten Inhalte zu den am häufigsten abgefragten Kollektivverträgen aufbereitet und übersichtlich dargestellt. Ein weiteres Angebot der Website – gegenwärtig noch in der Ausbauphase - bietet Unterstützung bei der Bestimmung des geltenden kollektivvertraglichen Mindestlohnes für die entsprechende Branche und Tätigkeit.
Da der Großteil der Entsendungen und Überlassungen in der Bauwirtschaft stattfindet, widmet sich ein eigener Bereich der Darstellung von Sonderbestimmungen bei Entsendung und Überlassung zu Bauarbeiten.
Fachauskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragen, zu Melde- und anderen formellen Verpflichtungen sowie zur Rechtsdurchsetzung sind in Themenblöcken leicht auffindbar und nach praktischen Schwerpunkten geordnet.
Die Website bietet auch eine Übersicht und Links zu allen österreichischen Vorschriften zum Schutz entsandter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Ein wesentlicher Servicepunkt wird unter ‚Auskünfte & Links‘ angeboten – hier gibt es umfassende Informationen dazu, wer beratend und unterstützend in Fragen der Entsendung und Überlassung tätig ist.
Das weitreichende und vielschichtige Angebot der Website kann hier nur knapp umrissen werden – sollte Ihr Interesse geweckt sein, dann besuchen Sie www.entsendeplattform.at.
Die Online-Plattform steht den Informationssuchenden gegenwärtig in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.

(Quelle: Presseaussendung BMASK)

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