Neuerungen bei der Kranken- und Taggeldversicherung im GSVG

Ab 1. Jänner 2017 wird das Mindestkrankengeld (bis Ende 2016 täglich 29,33 Euro) gestrichen. Das tägliche Krankengeld wird also künftig in allen Fällen von der für die Krankenversicherung maßgeblichen Beitragsgrundlage (also entsprechend der Einkünfte) berechnet. Das Mindestkrankengeld beträgt nunmehr 8,51 Euro (€ 425,70 / 30 * 0,6). Versicherte, deren Krankengeldbezug noch im Jahr 2016 begonnen hat, erhalten die Mindestsumme jedoch auch über den 31. Dezember 2016 hinaus in unveränderter Höhe. Der Mindestbeitrag zur Zusatzversicherung bleibt 2017 nahezu unverändert bei 30,77 Euro monatlich.
Neu ist, dass Vertragsärzte die für den Bezug nötige Krankmeldung ab 1. Jänner 2017 einfach elektronisch über das
e-card-System an die SVA senden können. Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt darauf an!

(Quelle: SVA Zeitschrift "G´sundheit" Ausgabe 1/2017, Seite 16 mit Anmerkungen)

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