Verschiebung Änderungen Lohnzettel

Wie bereits dargestellt, kommt es zur Verschiebung des monatlichen Beitragsgrundlagennachweises auf 1.1.2019. Analog dazu wurde nun mit dem BGBl. I 2017/106, 26.07.2017, auch die mit dem Abgabenänderungsgesetz 2016 vorgesehene Änderung der Lohnzettelübermittlung (Lohnzettelinhalt / Wegfall der unterjährigen Übermittlung bei Beendigung des Dienstverhältnisses) auf den 1.1.2019 verschoben. Auch die Übermittlung des monatlichen Beitragsgrundlagennachweises an die Finanzverwaltung wurde auf den 1.1.2019 verschoben (siehe § 89 Abs 6 EStG iVm § 124b Z 317 und Z 318 EStG).

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