Vertretungsärzte keine steuerlichen Dienstnehmer

Es ist soweit: Der VwGH hat im vierten Anlauf!! entschieden, dass Vertretungsärzte nicht als steuerlicher Dienstnehmer anzusehen sind (VwGH 2019/13/0040). Von Interesse ist aber eher die BFG-Entscheidung (RV/7104664/2018 vom 10.01.2019), da hier der Sachverhalt genau dargestellt wird und auch die Begründung sehr ausführlich ist. Die VwGH-Entscheidung enthält nur mehr die Zurückweisung wegen Unzulässigkeit.

Hier geht es zur BFG-Entscheidung.

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