Rückwirkende Beendigung der GSVG-Pflichtversicherung

Ich bekomme öfters in Seminaren die Frage, ob man eigentlich auch rückwirkend eine Pflichtversicherung nach dem GSVG beenden kann. Dies ist möglich (nicht bei den selbständig Erwerbstätigen) bei den Einzelunternehmern mit Gewerbeschein. § 4 Abs 1 Z 1 GSVG sieht bei Ruhen der Gewerbeberechtigung eine Ausnahme von der Pflichtversicherung in der KV und PV vor. Dies ist auch RÜCKWIRKEND bis maximal 18 Monate vor Anzeige möglich. Voraussetzung ist aber, dass der Versicherte in dieser Zeit KEINE Leistungen aus dem jeweiligen Zweig der Pflichtversicherung in Anspruch genommen hat. Siehe dazu auch aktuell VwGH 4.5.2022, Ra 2022/08/0051

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