Teuerungsprämie und Wochengeld

Frage zur Teuerungsprämie im Zusammenhang mit dem Wochengeld:
Ist eine Teuerungsprämie, welche monatlich gewährt wird, in den Nettobezug für die Berechnung der Wochenhilfe mit einzurechnen?

Antwort eines Experten von der ÖGK:
Ob eine Zahlung in die Netto-Berechnung für das Wochengeld einzubeziehen ist, hängt davon ab, ob die Zahlung arbeitsrechtliches Entgelt darstellt.

Es hängt nicht davon ab, ob die Zahlung gem. § 49 Abs 3 sv-frei ist. So ist bspw. eine sv-frei Schmutzzulage in die Berechnung des Wochengeldes einzubeziehen.

In der von der ÖGK publizierten Ausfüllhilfe zur Arbeits- und Entgelbestätigung für Wochengeld (im Anhang) ist auch nur davon die Rede, dass nur jene beitragsfreien Lohn- oder Gehaltszuschläge, die beim Aussetzen der Beschäftigung wegfallen (Ersätze für tatsächlich geleistete Aufwendungen, wie zum Beispiel Fahrtspesenvergütungen, Mankogeld) nicht einzubeziehen sind.

Wenn die Teuerungsprämie monatlich gewährt wird, liegt mMn Entgelt iSd Arbeitsrechts vor, und es ist in die Nettoberechnung zum Wochengeld einzubeziehen.

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