Budgetbegleitgesetz 2025 - was bedeutet es für die Personalverrechnung?
So ich habe mir einmal die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2025 und Budgetmaßnahmensanierungsgesetz 2025 Teil II durchgelesen und folgende Punkte sind mit aus der Sicht der SV, PV etc aufgefallen:
- Die bisherige Aliquotierungsregelung für die erstmalige Pensionsanpassung soll durch eine neue Regelung ersetzt werden: Bei der erstmaligen Anpassung sollen Pensionen – einheitlich und unabhängig vom Kalendermonat des Pensionsantritts – mit 50% des Betrages erhöht werden, der sich bei Anwendung des Anpassungsfaktors ergeben würde.
- Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Korridorpension sollen angehoben werden.
- Im ASVG soll das jährlich von nach dem ASVG krankenversicherten Personen zu zahlende Service-Entgelt für die e-card auf 25 € angehoben werden; zudem sollen Pensionistinnen und Pensionisten ab dem Jahr 2026 grundsätzlich nicht mehr von der Entrichtung des Service-Entgelts ausgenommen sein.
- Für die Jahre 2026 und 2027 sollen die Satzungsermächtigung zur Valorisierung des Krankengeldes und die Valorisierung der Bemessungsgrundlage des Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeldes ausgesetzt werden.
- Die jährliche Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze soll für das Jahr 2026 ausgesetzt werden.
- Des Weiteren soll die Anmeldung zur Sozialversicherung ab 1. Jänner 2026 auch Angaben über das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit umfassen.
- Änderung der Zuverdienstregelung beim Arbeitslosengeld und Notstandshilfe
- Erhöhung des Beitragssatz in der KV für Pensionisten auf 6%
- Aussetzung der Valorisierung gewisser Familienleistungen für die Kalenderjahr 2026 und 2027 – dies gilt auch für den Kinderabsetzbetrag
- Anpassung des ESt-Tarifes für die Jahr 2026 und 2027 nur im Ausmaß von 2/3 der Inflation
- Möglichkeit der Auszahlung einer Mitarbeiterprämie im Ausmaß von maximal € 1.000,-- für die Kalenderjahre 2025 und 2026 an steuerliche Arbeitnehmer
- Erhöhung des Pendlereuros von € 2,00 auf € 6,00 pro KM
Die Regelungen treten überwiegend mit 1.1.2026 (teilweise noch heuer in Kraft). Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
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