Voraussichtliche SV-Werte 2026 veröffentlicht
Die voraussichtlichen SV-Werte 2026 sind veröffentlicht worden. Die Aufwertungszahl beträgt 7,3%!!! Weiters wird die Geringfügigkeitsgrenze nicht erhöht.
Vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung ergeben sich für das Jahr 2026 daraus nachstehende veränderliche Werte:
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 551,10 Euro
- Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: 826,65 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 6.930,00 Euro (täglich 231,00 Euro)
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 13.860,00 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 8.085,00 Euro
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2026:
- bis 2.225,00 Euro: 0 Prozent
- über 2.225,00 Euro bis 2.427,00 Euro: 1 Prozent
- über 2.427,00 Euro bis 2.630,00 Euro: 2 Prozent
- über 2.630,00 Euro: 2,95 Prozent
Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
- bis 2.225,00 Euro: 0 Prozent
- über 2.225,00 Euro bis 2.427,00 Euro: 1 Prozent
- über 2.427,00 Euro: 1,15 Prozent
Monatliche Beitragsgrundlage für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: 1.113,60 Euro (täglich 37,12 Euro)
für Zivildiener: 1.566,00 Euro (täglich 52,20 Euro)
Sonstige Werte
- Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: 7,35 Euro monatlich
(Quelle: Newsletter ÖGK 8/2025)
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