Zuschuss aufgrund des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes (§ 27 Abs 1 GSVG)

Mit 1. Jänner 2001 wurde für Künstler im Sinne des § 2 Abs 1 K-SVFG ein Zuschuss in der Höhe von ATS 1.000,-- pro Monat eingeführt. Im § 27 Abs 1 GSVG wird nun ausdrücklich hingewiesen, dass Mittel aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds auf den Sozialversicherungsbeitrag anrechenbar sind. Diese Bestimmung gilt seit 1. August 2001.

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