Botenfahrer und echter Dienstvertrag

Bei einem Kraftfahrer liegt ein echtes Dienstverhältnis dann vor, wenn er verpflichtet ist Funkaufträge durchzuführen und auch sonst die Merkmale der persönlichen Abhängigkeit überwiegen. Die Möglichkeit der "Verhinderung" von Aufträgen durch Abschalten des Funkgerätes ändert nichts an der Einstufung.

 

News Quelle: (Quelle: VwGH 3. April 2001, 96/08/0023)

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