Euro-Meldungen

Meldungen und Abrechnungen sind ab 1. Jänner 2002 in Euro zu erstatten. Dabei sind auch jene Meldungen und Abrechnungen mit eingeschlossen, die sich inhaltlich zwar noch auf das Jahr 2001 beziehen, deren Erstattungsfrist aber bereits in das Jahr 2002 fällt, z.B. Beitragsnachweis Dezember 2001, Jahresbeitragsgrundlage 2001. Werden Abrechnungen und Meldungen zunächst noch in Schilling erstattet, werden sie nach einvernehmlicher bundesweiter Regelung von den GKK nicht zurückgewiesen.

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