Kosteninformation für Versicherte

Mit dem Sozialrechtsänderungsgesetz 2000 (§ 81 ASVG) wurde festgelegt, dass Versicherte (und Mitversicherte) über die Kosten ihrer beanspruchten Gesundheitsleistungen informiert werden sollten. Die SGKK hat nun auf der Homepage Details dazu veröffentlicht. Mit den ersten Informationen ist ab dem nächsten Jahr zu rechnen.

 

Salzburger GKK

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