Pauschaler Dienstgeberbeitrag

Laut Auskunft des HVST ist der pauschale Dienstgeberbeitrag für Beitragszeiträume bis zum 31. März 2003 anzuwenden und vom Dienstgeber zu zahlen. Erfolgt die Abfuhr der Beiträge monatlich, ist er für drei Monate zu bezahlen. Bei Anwendung des jährlichen Beitragszeitraums (ist der Regelfall bei gf-Beschäftigten) ist die Fälligkeit der 31. Dezember 2003 und die Zahlung hat bis zum 18. Jänner 2004 (inkl. Respirofrist) zu erfolgen. (Quelle: ARD 5379 vom 4. Februar 2003)

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