Pauschaler Dienstgeberbeitrag - Nachfolgeregelung - Teil II

Die Neuregelung (im Prinzip die Übernahme der alten Regelung) soll in ein neues Gesetz mit dem Namen "Dienstgeberabgabegesetz (DAG)" verpackt werden. Die Einhebung der Beiträge erfolgt wie bisher durch die örtliche GKK - auch der Beitragssatz von 16,4% bleibt gleich. Dieses Gesetz soll mit 1. Juni 2003 in Kraft treten. Es wird daher für zwei Monate (April und Mai 2003) der pauschale Dienstgeberbeitrag nicht anfallen.

 

Entwurf "Dienstgeberabgabegesetz" im Volltext

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